Erdgasleitungen
Nach dem technischen Regelwerk DVGW-TRGI 2018 Arbeitsblatt G600 (A) ist der Anschlußnehmer (Betreiber) für den ordnungsgemäßen Zustand der Gasanlage nach der Hauptabsperreinrichtung, mit Ausnahme der Gas-Druckregelgeräte und Messeinrichtungen, die nicht in seinem Eigentum stehen, verantwortlich (Verkehrssicherungspflicht).
Die Leitungsanlage ist alle 12 Jahre auf Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit zu prüfen.
Dabei wird die - wenn vorhanden - Gasleckmenge gemessen und beurteilt. Unter 1 Liter/h ist die Anlage voll gebrauchsfähig, bis 5 Liter/h ist die Anlage vermindert gebrauchsfähig und muß innerhalb 4 Wochen nachgedichtet werden.
Ab einer Leckagemenge von 5 Liter/h muß die Anlage sofort außer Betrieb genommen und verwahrt werden. Für die Bewertung der Gebrauchsfähigkeit der Leitungsanlage sind nicht nur die Leckmengen, sondern auch der äußerlich erkennbare Zustand (z.B.Korrossion) und die Funktionsfähigkeit der Bauteile heranzuziehen.
Diese Prüfung ist nicht mit dem jährlichen Gas Check zu verwechseln, bei dem lediglich eine Sichtkontrolle und evtl. eine Sniffer Prüfung vorgenommen wird.
Nach der Gebrauchsfähigkeitsprüfung stellen wir dazu ein Protokoll aus, sollten weitere Arbeiten zur Abdichtung notwendig sein, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zu Seite.